Praxis für Psychotherapie

Integrative Therapie

Setting

 


Verschwiegenheit

 

Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision unterliege ich einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 15 Psychotherapiegesetz).

Das heißt, unsere Gespräche sind streng vertraulich! Es werden weder Auskünfte über Inhalte der Therapie an Dritte (wie etwa Verwandte, Ehepartner oder Institutionen) gegeben, noch die Tatsache, dass Sie in Therapie sind.

 

 

 

Häufigkeit und Dauer

 

Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet normalerweise einmal wöchentlich bzw. alle zwei Wochen statt - je nach Ihrem Anliegen und Ihren zeitlichen, sowie finanziellen Möglichkeiten.

Eine Begleitung über einen längeren Zeitraum ist ebenso möglich wie eine Kurzzeittherapie.